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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Feuerbach findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

 

DLRG Landesverband Württemberg e.V.
Ortsgruppe Feuerbach
Postfach: 30 03 03
70443 Stuttgart

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Kurs/ die Veranstaltung seitens des Teilnehmers. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt persönlich im Hallenbad oder über die Homepage. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit, sobald diese durch die Ortsgruppe Feuerbach bestätigt wurde.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an einem Kurs/ einer Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Kursbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise (falls notwendig) darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.

 

3. Teilnahmegebühr

Für die Kurse wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung, bar bzw. mit Familiencard oder per SEPA-Lastschrift. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch mehr auf den Kursplatz. Die Frist ist stets der erste Kurstag. Erfolgt eine Absage beziehungsweise ein Rücktritt vom Kurs seitens des Teilnehmers bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, so wird eine bereits bezahlte Gebühr erstattet. Erfolgt die Absage beziehungsweise der Rücktritt vom Kurs nicht bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, so ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig, und wird, falls sie noch nicht gezahlt wurde, in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Vergabe von Plätzen durch die Warteliste. Für die Warteliste gilt separat Punkt 5.

 

4. Zusage / Absage von Kursen / Veranstaltungen

Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste.
Die DLRG OG Feuerbach behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurücküberwiesen.


5. Warteliste

Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Kursplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben. Hierzu wird der wartende Teilnehmer über einen freien Kursplatz benachrichtigt. Vom Tag der Benachrichtigung an hat der wartende Teilnehmer eine Woche Zeit, die Ortsgruppe Feuerbach über die Annahme des Kursplatzes zu benachrichtigen. Erfolgt keine Benachrichtigung innerhalb der gesetzten Frist, so erlischt der Anspruch auf einen Kursplatz und der nächste wartende Teilnehmer wird benachrichtigt.
Wird der Kursplatz angenommen, so ist die Teilnahmegebühr fällig. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung, bar bzw. mit Familiencard oder per SEPA-Lastschrift. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch mehr auf den Kursplatz. Die Frist ist stets der erste Kurstag. Erfolgt eine Absage beziehungsweise ein Rücktritt vom Kurs seitens des Teilnehmers bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, so wird eine bereits bezahlte Gebühr erstattet. Erfolgt die Absage beziehungsweise der Rücktritt vom Kurs nicht bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, so ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig, und wird, falls sie noch nicht gezahlt wurde, in Rechnung gestellt.

 

6. Leistungen

Die angegebenen Gebühren beinhalten für Schwimmkurse die Kursgebühr für die in der Beschreibung angegebene Dauer, bei anderen Veranstaltungen die in der Beschreibung angegebenen Leistungen.

 

7. Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, dass Bilder, die während Veranstaltungen oder Lehrgängen gemacht werden in Lehrgangsheften, anderen Publikationen und auf der Homepage verwendet werden können. Die Teilnehmenden sind mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn sie nicht spätestens bei Lehrgangsbeginn/ Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen haben.

 

8. Schlussbestimmungen

Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

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