Teilnahmebedingungen für interne Veranstaltungen
1. Anmeldung
DLRG Landesverband Württemberg e.V.
Ortsgruppe Feuerbach
Langobardenstraße 44
70435 Stuttgart
Die Anmeldung ist eine verbindliche Zusage der Teilnahme für den angegebenen Kurs/ die Veranstaltung seitens des Teilnehmers. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
Die Anmeldung zu dem entsprechenden Lehrgang erfolgt persönlich im Hallenbad oder über die Homepage. Die Anmeldung erlangt ihre Gültigkeit, sobald diese durch die Ortsgruppe Feuerbach bestätigt wurde.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Kurs/ einer Veranstaltung ist an die Erfüllung der in der Kursbeschreibung genannten Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise (falls notwendig) darüber müssen zusammen mit der Anmeldung in Kopie vorgelegt werden.
3. Teilnahmegebühr
Für die Kurse wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig.
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung oder bar. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgerecht, besteht kein Anspruch mehr auf den Kursplatz. Die Frist ist drei Tage vor Veranstaltungsbeginn. Erfolgt eine Absage beziehungsweise ein Rücktritt vom Kurs seitens des Teilnehmers bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, so wird eine bereits bezahlte Gebühr erstattet. Erfolgt die Absage beziehungsweise der Rücktritt vom Kurs nicht bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn, so ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig, und wird, falls sie noch nicht gezahlt wurde, in Rechnung gestellt.
4. Zusage / Absage von Kursen/ Veranstaltungen
Anmeldungen werden, sobald die Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen vollständig vorliegen, im Rahmen der verfügbaren Plätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage.
Die DLRG OG Feuerbach behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurücküberwiesen.
5. Leistungen
Die angegebenen Gebühren beinhalten für Schwimmkurse die Kursgebühr für die in der Beschreibung angegebene Dauer, bei anderen Veranstaltungen die in der Beschreibung angegebenen Leistungen.
6. Einverständniserklärungen für Minderjährige
Notwendige Einverständniserklärungen für Minderjährige müssen bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn der Veranstaltungsleitung vorliegen. Ansonsten verfällt die Anmeldung.
7. Schlussbestimmungen
Andere Bestimmungen als die hier abgedruckten gelten nicht, es sei denn, diese wurden schriftlich vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, tritt an ihre Stelle diejenige wirksame Bestimmung, die der von den Parteien gewollten am nächsten kommt.
